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Erklärung des Programms INTERREG V-A Österreich – Tschechische Republik zu Betrugsbekämpfung

Die Verwaltungsbehörde des Programms INTERREG V-A Österreich – Tschechische Republik ist in Ausübung ihrer Funktion verpflichtet, die EU und den ihr anvertrauten öffentlichen Fonds gegen Betrug und Korruption zu schützen.

Der Begriff Betrug beschreibt im Allgemeinen ein breites Spektrum an Verfehlungen einschließlich Diebstahl, Korruption, Unterschlagung, Bestechung, Fälschung, Täuschung, geheime Absprache, Geldwäsche und Verschweigen wesentlicher Tatsachen. Dies beinhaltet eine Täuschung mit der Absicht der persönlichen Bereicherung bzw. der Bereicherung einer Person in einem Naheverhältnis bzw. der Bereicherung von Dritten oder um dadurch den Verlust bei einem Dritten zu bewirken – Vorsatz ist dabei das Schlüsselelement, das Betrug von Unregelmäßigkeit unterscheidet.

Betrug hat nicht nur eine potentiell finanzielle Auswirkung, sondern kann auch den Ruf von Organisationen schädigen, die für das effektive und effiziente Management von ESI-Fonds verantwortlich sind. Dies ist von spezieller Bedeutung für eine öffentliche Organisation, die für das Management eines öffentlichen Fonds im Allgemeinen und einer EU-Förderung im Speziellen verantwortlich ist.

Korruption ist Machtmissbrauch zur persönlichen Bereicherung.

Interessenskonflikte bestehen dort, wo die unparteiische und objektive Wahrnehmung von offiziellen Funktionen auf Grund von familiären Verbindungen oder emotionaler Involviertheit, politischer oder nationaler Zugehörigkeit, wirtschaftlichen Interessen oder eines anderen gemeinsamen Interesses mit beispielsweise AntragstellerInnen oder Begünstigten von EU-Fonds beeinträchtig ist. 

Die Verwaltungsbehörde verfolgt eine Null-Toleranz-Politik hinsichtlich Betrug und Korruption.

Wir haben die Bereiche identifiziert, in denen es in unserem Programm zu Betrug kommen kann und haben ein robustes Kontrollsystem erstellt, sowie Maßnahmen und Verfahren festgelegt, um allen verdächtigen Fällen nachzugehen, die uns gemeldet werden.

Gemeinsam mit den VertreterInnenn der Mitgliedsstaaten, werden wir überdies auf nationaler Ebene, im Einklang mit den nationalen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, Schritte setzen, wo immer die Notwendigkeit entsteht.

Die Verwaltungsbehörde erwartet von allen Angestellten und VertreterInnen von INTERREG V-A Österreich – Tschechische Republik bei der Wahrung von Rechtsvorschriften, Bestimmungen, Verhaltenskodizes sowie Verwaltungsverfahren und -praktiken mit gutem Beispiel voranzugehen.

Mittels unserer Anti-Betrugs-Politik beabsichtigen wir

  • eine Kultur zu fördern, durch die betrügerisches Verhalten abgeschreckt wird
  • die Vorbeugung und rechtzeitige Aufdeckung von Betrug zu erleichtern
  • Verfahren zu entwickeln, durch die die Ermittlung in Betrugsfällen unterstützt wird, und die sicherstellen, dass mit diesen Fällen zeitgerecht, transparent und adäquat umgegangen wird.

Betrugsbekämpfung ist die gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten der EU-Programme und -Projekte. Alle PartnerInnen, AntragstellerInnen, ProjektträgerInnen, AuftragnehmerInnen, Angestellten und die breite Öffentlichkeit, sind dazu aufgerufen, bei der Verhütung von Betrug zu helfen, indem sie Maßnahmen treffen, um Betrug zu erkennen und transparent zu machen.

Zur Unterstützung bei dieser Aufgabe verwenden wir bei INTERREG AT-CZ das Risikobewertungsinstrument ARACHNE.

ARACHNE ist ein von der Europäischen Kommission entwickeltes integriertes IT-Instrument zum Datenschürfen und zur Datenanreicherung zur Unterstützung der Verwaltungsbehörden bei ihren administrativen Kontrollen und Prüfungen im Bereich der Strukturfonds.

Weitere Infos finden Sie unter: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=325&intPageId=3587&langId=de