ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

PROJEKTVORBEREITUNG UND ANTRAGSTELLUNG

Den Projektantrag können Sie selbst, oder mit Hilfe einer externen Firma vorbereiten. Im Falle einer externen Beauftragung sind Sie für den Inhalt des Projektantrags verantwortlich. Vor der formalen Antragstellung ist die Abstimmung mit der zuständigen Regionalen Koordinierungsstelle erforderlich.

Diese Beratungen sind nicht zwingend, ihre Durchführung ist aber eine zwingende Voraussetzung für die Anrechnung von pauschalen Vorbereitungskosten des Projektes (in Höhe von 5.000 EUR). Vor der Beratung muss der Projektantrag im elektronischen Monitoringsystem (eMS) eingereicht werden. Um die Projektvorbereitungskosten anrechnen zu können, müssen an der Beratung persönlich sämtliche an dem Projekt beteiligten ProjektpartnerInnen teilnehmen.

GRUNDBEDINGUNGEN

  • an einem Projekt müssen mindestens ein Partner von Österreich und ein Partner von Tschechien beteiligt sein,
  • die Partner bestimmen aus ihrer Mitte einen Leadpartner, der die gesamte Verantwortung für die Projektdurchführung trägt,
  • das Programm unterstützt nur solche Projekte, die einer Prioritätsachse und einem Spezifischen Ziel zugeordnet sind,
  • das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen, wobei die ersten beiden Kriterien (gemeinsame Vorbereitung und Umsetzung) zwingend erforderlich sind:
    • gemeinsame Vorbereitung
    • gemeinsame Umsetzung
    • gemeinsame Finanzierung
    • gemeinsames Personal
  • das Projekt muss einen positiven Beitrag für das Programmgebiet leisten
  • die Fördersätze betragen bis zu 85 % der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts. 

ANTRAGSTELLUNG

Der Projektantrag wird online via dem elektronischen Monitoringsystem (eMS) eingereicht.  

Der Projektentwurf und das Antragsformular müssen in den beiden offiziellen Sprachen des Programms verfasst werden, d.h. in Tschechisch und Deutsch. Die Informationen in den beiden Sprachversionen müssen übereinstimmen.

Die einzelnen Schritte der elektronischen Antragstellung finden Sie ausführlich beschrieben im Handbuch zum Ausfüllen des Projektantrags.

Eine Antragstellung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Es wird nur ein Call für die ganze Programmperiode veröffentlicht. Für die Behandlung im jeweils folgenden Begleitausschuss (BA) ist jedoch eine rechtzeitige Einreichung der finalen Antragsunterlagen erforderlich.

Die Einreichfrist für Projektanträge und Termine der Sitzung des Begleitausschusses finden Sie hier.