ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Nach Ergänzung der erforderlichen Angaben und Unterlagen im Förderantrag reichen Sie den Antrag auf dieselbe Art und Weise ein, wie den ursprüngliche Antrag.

Das Gemeinsame Sekretariat überprüft, ob sämtliche angeforderten Angaben und Unterlagen ergänzt wurden.

Wenn ja, dann bereitet das Gemeinsame Sekretariat den Entwurf des Vertrages in zweifacher Ausfertigung vor.

Anhänge zum Vertrag:

  • Original der aktuellen Fassung des Antrages

  • digitales Medium (CD) mit der gültigen Version des Handbuchs für AntragstellerInnen, des Handbuchs für Projektpartner sowie der Gemeinsamen Förderfähigkeitsregeln

Der Vertrag wird von der Verwaltungsbehörde unterzeichnet.

Die Verwaltungsbehörde sendet Ihnen (in der Regel innerhalb von 14 Wochen nach der Sitzung des Begleitausschusses)

  • den unterzeichneten Vertrag in zwei Originalausfertigungen

  • die Formulare zur Benutzerzuordnung im eMS

Sie senden der Verwaltungsbehörde eine unterzeichnete Originalausfertigung des Vertrags sowie die von allen Projektpartnern ausgefüllten Formulare zur Benutzerzuordnung im eMS zurück (dies spätestens 8 Wochen nach Erhalt bzw. ab dem Datum des Poststempels auf dem Umschlag des Schreibens der Verwaltungsbehörde).