ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Auf der Ebene des Gesamtprojekts reicht der Leadpartner die Projektberichte vor. Der Bericht setzt sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Projektfortschritts/Projektendbericht

    • Erstellen Sie den Bericht auf Grundlage der bestätigten Partnerberichte.

    • Füllen Sie den Bericht sowohl auf Deutsch als auch auf Tschechisch aus.

    • Der Bericht ist dem Gemeinsamen Sekretariat innerhalb von 5 Monaten nach Ende des entsprechenden Berichtszeitraumes vorzulegen.

      Der Projektendbericht, in dem  die Durchführung des gesamten Projektes während des letzten Berichtszeitraumes dargestellt wird, muss dem Gemeinsamen Sekretariat innerhalb von 7 Monaten nach dem Ende des letzten Berichtszeitraums vorgelegt werden. 

  • Auszahlungsantrag 

    • Reichen sie ihn im eMS auf Grundlage der bestätigten Ausgabenliste der entsprechenden Projektpartner ein.

Kontrolle auf Projektebene

Der Projektbericht einschließlich des Auszahlungsantrags wird durch das Gemeinsame Sekretariat geprüft und genehmigt. Im Rahmen der Prüfung werden die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Weiters wird auch geprüft, ob die Ausgaben im Einklang mit dem Förderantrag und -Vertrag geltend gemacht wurden. Die Prüfung wird durch das Gemeinsame Sekretariat binnen einer Frist von 30 Kalendertagen durchgeführt. Nach einer Genehmigung des Projektberichtes informiert das Gemeinsame Sekretariat die Verwaltungsbehörde.