ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.

Bestimmte tschechische Leadpartner sind nach Vertragsabschluss verpflichtet den Vertrag im sog. Vertragsregister zu veröffentlichen, was gemäß Gesetz Nr. 340/2015 Slg. seine Gültigkeit begründet. Nach Erfüllung der Bedingungen für diese Veröffentlichung wird dem Leadpartner der Vertrag vom GS im PDF-Format zugesandt.