ACHTUNG! Informationen zu der neuen Förderperiode 2021-2027 finden Sie auf der neuen Website interreg.at-cz.eu.
Empfehlungen der Verwaltungsbehörde bei möglichen Einschränkungen in der Projektumsetzung in Zusammenhang mit COVID-19 (Coronavirus)

Generell wird empfohlen, in Absprache mit den Projektpartnern geeignete Maßnahmen zu finden, welche die Umsetzung der Projektaktivitäten im Rahmen des genehmigten Zeitplans ermöglichen.

  • Für Aktivitäten, welche gemäß ihres Inhalts / ihrer Zielsetzung alternativ umgesetzt werden können – wie Besprechungen, Sitzungen, Partnermeetings, Konferenzen, Trainings etc. – sollen alternative  (elektronische) Lösungswege gefunden werden (B. Telefonkonferenzen, virtuelle Meetings, schriftliche Umlaufverfahren, e-Learning, Social Media, Online Kampagnen etc.). Dies ist jedoch stets für die Programm- und Kontrollstellen hinreichend zu dokumentieren und zu begründen.
  • Im Fall von Aktivitäten, die auf Grund der verordneten Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht gemäß dem Zeitplan durchgeführt werden können, ist es nötig, einzelfallspezifisch zu bewerten, ob die gegenständliche Aktivität unerlässlich für die Zielerreichung bzw. für die Erfüllung der Projektindikatoren ist. Wenn dies der Fall ist, ist die Umsetzung dieser Aktivitäten zu verschieben und gegebenenfalls ein Antrag auf Verlängerung der Projektlaufzeit einzubringen.
  • Befindet sich das Projekt bereits in seiner Endphase, so wird die Projektlaufzeit trotz der gegebenen Umstände nicht automatisch verlängert. Um Projektverlängerung – ebenso wie um andere als notwendig erachtete Projektänderungen – muss der Leadpartner gemäß Kap. 2.3 „Projektänderungen“ des Handbuchs für Projektpartner ansuchen.

Falls es in Zusammenhang mit COVID-19 zur Absage bereits geplanter Aktivitäten wie Veranstaltungen gekommen ist (dies betrifft sowohl Veranstaltungen, an denen der Begünstige teilgenommen hätte als auch Veranstaltungen, die vom Begünstigen durchführt hätten werden sollen), ist für die Förderfähigkeit von Ausgaben folgendes zu beachten:

  • Kosten in Zusammenhang mit abgesagten Veranstaltungen (bereits angefallene Kosten oder Stornogebühren) können als förderfähig eingestuft werden, sofern sie im Fall ihrer Umsetzung den allgemeinen Förderfähigkeitsregeln entsprochen hätten.
  • Dabei ist darzulegen, dass lediglich das Ziel verfolgt wird, Kosten zu minimieren (B. Storno), dass die aufgewendeten Kosten nicht rückerstattet wurden (z.B. keine Rückerstattung bereit bezahlter Teilnahmegebühren seitens des Veranstalters) bzw. dass sie nicht anderweitig gedeckt werden konnten (z.B. durch eine Versicherung).
  • Die einzelfallspezifischen Gründe und Rahmenbedingungen für die Stornierung/Absage (Anweisungen der Behörden, Reiseeinschränkungen, Vertragsbedingungen etc.) sind ordnungsgemäß zu dokumentieren und der Kontrollstelle vorzulegen.

Für weitere Informationen steht das Gemeinsame Sekretariat gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Verwaltungsbehörde

Interreg V-A Österreich – Tschechische Republik             

Neueste Nachrichten

Webinare für AntragstellerInnen waren ein Erfolg!

Im Anschluss an die Seminare für AntragstellerInnen, die in Zusammenarbeit mit den regionalen Stellen auf der tschechischen und österreichischen Seite des Programmgebiets durchgeführt wurden, bereitete das Gemeinsame Sekretariat Webinare vor, in denen die Vorbereitung des Projektantrags im Monitoringsystem Jems und die Vereinfachten Kostenoptionen im Detail vorgestellt wurden. Diese Webinare wurden aufgezeichnet und für Sie online gestellt.  

Großes Interesse beim ersten Seminar für AntragstellerInnen in der neuen Programmperiode

Am 11. Mai 2023 fand in St. Pölten das erste Seminar für österreichische AntragstellerInnen statt.

Webinare für AntragstellerInnen

Am 24. Mai 2023 finden zwei Webinare für AntragstellerInnen statt, welche auf zwei wichtige Themen der Erstellung von Projektanträgen eingehen werden: Erstellung eines Projektantrags im neuen System Jems & Kostenkategorien, Vereinfachte Kostenoptionen und Kombinationsmöglichkeiten.

 

Die Webinare finden ausschließlich Online am 24. Mai 2023 von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr statt.

Weitere Informationen, einschließlich des Anmeldeformulars, finden Sie hier.